Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil und gelten für alle Vereinbarungen zwischen NCN Capital BV („NCN“) und der anderen Vertragspartei („Kunde“), auf Grundlage derer NCN Working-Capital-Optimierungsaufträge zugunsten des Kunden durchführt („Vereinbarung“).

1. Allgemein

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aktivitäten, Angebote und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der organisatorischen und Working-Capital-Optimierung (die „Dienstleistungen“) durch NCN gegenüber dem Kunden oder seinem Rechtsnachfolger. Abweichungen müssen ausdrücklich und schriftlich mit NCN vereinbart werden.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt und finden keine Anwendung auf Vereinbarungen mit NCN, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Falls eine Vereinbarung in mehr als einer Sprache verfasst ist, hat im Falle von Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung der Vereinbarung die niederländische Version Vorrang.
  4. NCN hält sich an die beruflichen Verhaltensregeln des ROA (Rat der Organisationsberatungen).

2. Angebote und Vereinbarungen

  1. Angebote von NCN sind für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wurde.
  2. Die Angebote von NCN basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen bezüglich der zu erbringenden Dienstleistungen. Der Kunde haftet dafür, alle wesentlichen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen bezüglich des Entwurfs und der Ausführung der Dienstleistungen bereitzustellen.
  3. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und NCN kommt nur zustande, wenn a) der Kunde den Vertrag ohne Vorbehalt unterschrieben und die unterschriebene Kopie an NCN zurückgesendet wurde oder b) wenn NCN einen Vertrag als solchen bestätigt oder c) wenn NCN mit der Ausführung des Auftrags beginnt oder auf andere Weise, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen.
  4. Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen sind für NCN nur verbindlich, wenn sie von NCN schriftlich bestätigt wurden.
  5. NCN wird sich bemühen, die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter Handwerkskunst zu erbringen.

3. Bereitstellung von Informationen, Mitarbeitern und Arbeitsplatz

  1. Um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen ordnungsgemäß erbracht werden und soweit wie möglich gemäß dem vereinbarten Zeitplan, wird der Kunde nicht nur alle Dokumente und Daten bereitstellen, die NCN für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, sondern auch rechtzeitig Mitarbeiter aus der eigenen Organisation des Kunden, die an den Aktivitäten von NCN beteiligt sind oder sein werden.

4. Einbeziehung Dritter

  1. NCN ist berechtigt und unterliegt der Verantwortung, die Dienstleistungen von Dritten erbringen zu lassen.

5. Mitarbeiter

  1. NCN kann in Absprache mit dem Kunden die Zusammensetzung des Beraterteams ändern, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die Änderung darf die Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen nicht mindern und darf auch die Kontinuität nicht beeinträchtigen. Eine Änderung des Beraterteams kann auch auf Antrag des Kunden in Absprache mit und nach Genehmigung von NCN erfolgen.
  2. Während der Erbringung der Dienstleistungen und/oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Dienstleistungen darf keine der Parteien Mitarbeiter oder Angestellte der anderen Partei beschäftigen, Verhandlungen über eine Anstellung führen oder sie anderweitig beschäftigen, ohne dies in Absprache mit der anderen Partei zu tun.
  3. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine sofort fällige Strafe von zweitausendfünfhundert Euro pro Tag verhängt, ohne dass eine gerichtliche Milderung möglich ist.

6. Sätze und Kosten

  1. In Bezug auf die Sätze und die darauf basierenden Kostenschätzungen wird im Angebot angegeben, ob die Kosten für das Sekretariat, Reisezeiten, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere mit dem Auftrag verbundene Kosten enthalten sind. Soweit diese Kosten nicht enthalten sind, können sie separat berechnet werden. Eine interimistische Änderung des Lohn- und Kostenlevels, die NCN veranlasst, die Sätze anzupassen oder andere oben genannte Kostenerstattungen anzupassen, wird weitergegeben.
  2. Falls in der Vereinbarung ein ‚Festpreis‘ enthalten ist, gilt dieser Preis als vereinbarter Preis. Wenn ein ‚Zielpreis‘ in der Vereinbarung enthalten ist, gibt der angegebene Betrag eine Schätzung der Kosten an. In letzterem Fall wird der zu zahlende Betrag auf Grundlage der nachträglichen Berechnung gemäß der in der Vereinbarung angegebenen Methode festgelegt.
  3. Sofern nicht anders angegeben, sind alle von NCN angegebenen Beträge exklusive Mehrwertsteuer.

7. Zahlungsbedingungen

  1. Die Sätze und alle anderen Kosten werden dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Bank- oder Girokonto oder auf andere Weise erfolgen.
  2. Nach dem Fälligkeitsdatum wird NCN die gesetzlichen Zinsen berechnen, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Wenn die Zahlung immer noch nicht erfolgt, kann NCN die Ausführung des Auftrags durch Anrufung der Unsicherheitsausnahme aussetzen.
  3. Wenn der Kunde sich im Verzug befindet oder anderweitig einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen alle angemessenen Kosten, die bei der Einziehung außergerichtlicher oder gerichtlicher Zahlungen entstehen, zu seinen Lasten.
  4. Wenn der Auftrag von mehr als einem Kunden erteilt wird, haften alle Kunden gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der in diesem Artikel angegebenen Verpflichtungen (unabhängig von der Rechnungsbezeichnung).

8. Änderungen am Auftrag oder zusätzliche Arbeiten

  1. Der Kunde akzeptiert, dass der Zeitplan der Vereinbarung beeinflusst werden kann, wenn die Parteien die vereinbarte Vorgehensweise, Arbeitsweise oder den Umfang der Vereinbarung und/oder die daraus resultierenden Aktivitäten im Laufe der Zeit erweitern oder ändern.
  2. Wenn die interimistische Änderung vom Kunden verursacht wird, wird NCN die notwendigen Anpassungen vornehmen, wenn die Qualität der Dienstleistung dies erfordert. Wenn eine solche Anpassung zusätzliche Arbeiten nach sich zieht, wird dies dem Kunden als zusätzliche Vereinbarung bestätigt.

9. Dauer und Abschluss des Auftrags

  1. Die Vereinbarung endet zum im Vertrag angegebenen Zeitpunkt. Neben den Bemühungen des Projektteams kann die Dauer der Vereinbarung von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie etwa von der Qualität der Informationen, die NCN vom Kunden erhält, sowie von der Zusammenarbeit, die der Kunde leistet. Der im Vertrag angegebene Zeitraum ist daher eine geschätzte Dauer. Falls die Dauer zu überschreiten droht, wird dies schnellstmöglich mit dem Kunden besprochen. Die Haftung von NCN für die Folgen einer Überschreitung des Zeitraums erstreckt sich nicht über die Bestimmungen des Artikels 13 hinaus.
  2. In finanzieller Hinsicht gilt die Vereinbarung als abgeschlossen, sobald die Schlussabrechnung vom Kunden genehmigt wurde. Die Genehmigung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum erteilt werden. Wenn der Kunde innerhalb dieses Zeitraums nicht reagiert, gilt die Schlussabrechnung als genehmigt.

10. Vorzeitige Beendigung

  1. Die Parteien können die Vereinbarung vorzeitig einseitig beenden, wenn eine von ihnen der Ansicht ist, dass die Ausführung nicht mehr gemäß dem bestätigten Angebot und etwaigen nachträglichen zusätzlichen Auftragsangaben erfolgen kann. Dies muss der anderen Partei mit Begründung und schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten mitgeteilt werden.
  2. Entscheidet sich der Kunde für eine vorzeitige Beendigung, hat NCN Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund des entstandenen und nachweisbaren Kapazitätsverlusts, basierend auf dem durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag bis zu diesem Zeitpunkt.
  3. NCN darf von der Befugnis zur vorzeitigen Kündigung nur Gebrauch machen, wenn aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen oder die ihm nicht zuzurechnen sind, die Fertigstellung des Auftrags nicht mehr vernünftigerweise verlangt werden kann. NCN behält dabei das Recht auf Zahlung der Rechnungen für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen, wobei die vorläufigen Ergebnisse der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Arbeiten dem Kunden unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden. Soweit damit zusätzliche Kosten verbunden sind, werden diese in Rechnung gestellt.
  4. Im Falle des Konkurses, der Beantragung eines Zahlungsaufschubs oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs einer der Parteien hat die andere Partei das Recht, die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, all dies vorbehaltlich bestehender Rechte.

11. Geistiges Eigentum

  1. Modelle, Techniken, Instrumente, einschließlich Software, die für die Durchführung der Vereinbarung verwendet werden und die im Rahmen der Beratung oder Forschungsergebnisse enthalten sind, sind und bleiben das Eigentum von NCN. Die Offenlegung darf daher nur nach schriftlicher Genehmigung von NCN erfolgen.
  2. Der Kunde hat das Recht, Dokumente, die ihm von NCN im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, in seinem eigenen Unternehmen zu reproduzieren, soweit dies im Rahmen des Vereinbarungszwecks angemessen ist.

12. Datenschutzerklärung

  1. NCN ist verpflichtet, die Vertraulichkeit aller Informationen und Daten des Kunden gegenüber Dritten zu wahren. NCN wird im Rahmen der Vereinbarung alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Interessen des Kunden zu schützen.
  2. Der Kunde darf Dritten nicht über den Ansatz von NCN, seine Arbeitsmethoden und Ähnliches informieren oder seinen Bericht ohne Erlaubnis von NCN zur Verfügung stellen.

13. Haftung

  1. NCN erbringt die Dienstleistungen und Aktivitäten nach bestem Wissen und Gewissen.
  2. Im Falle einer NCN zurechenbaren Mangelhaftigkeit bei der Erfüllung der Vereinbarung haftet NCN für direkte Schäden, vorausgesetzt, dass der Kunde NCN zuvor schriftlich in Verzug gesetzt hat und NCN eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingeräumt wird.
  3. Die Haftung von NCN aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung dieser Vereinbarung ist auf den vom Kunden an NCN gezahlten Betrag pro schädigendem Ereignis begrenzt, exklusive Mehrwertsteuer, wobei eine Serie von Ereignissen als ein Ereignis gilt. Im Falle einer Vereinbarung mit einer Laufzeit von mehr als sechs (6) Monaten beschränkt sich die Haftung auf die Beträge, die in den sechs (6) Monaten vor dem schädigenden Ereignis an NCN gezahlt wurden.
  4. NCN haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht zurechenbaren Mangelhaftigkeit resultieren. Eine nicht zurechenbare Mangelhaftigkeit ist eine Mangelhaftigkeit, die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von NCN liegen, wie beispielsweise, jedoch nicht beschränkt auf, Feuer, Hochwasser, Krieg, Embargo, Streik, Unfähigkeit, Material und/oder Arbeitskräfte von Mitarbeitern oder Lieferanten zu erhalten, und staatliche Intervention. Im Falle einer nicht zurechenbaren Mangelhaftigkeit wird die Erbringung der Dienstleistungen für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen ausgesetzt. Wenn die Verzögerung länger dauert, hat der Kunde das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.
  5. Im Falle eines unerlaubten Handelns von NCN oder seiner Mitarbeiter oder Untergebenen, für das NCN direkt haftbar gemacht werden kann, haftet NCN nur für Schadensersatz für den Tod oder Körperverletzung.
  6. Für anderen Schaden, soweit er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, beläuft sich die Entschädigung in keinem Fall auf mehr als das, was auf Grundlage des von NCN abgeschlossenen Versicherungsvertrags gezahlt wird.
  7. NCN haftet niemals für indirekte, Handels- oder Folgeschäden.
    NCN haftet niemals für Schäden, die durch die Dienstleistungserbringung oder die Arbeitsausführung durch (abgeordnete) Mitarbeiter von NCN auf ausdrücklichen Wunsch oder unter Anweisung des Kunden entstehen.
  8. Der Kunde stellt NCN von allen Schäden frei, die NCN aufgrund von Ansprüchen Dritter erleiden könnte, die sich auf unerlaubte Handlungen von bei dem Kunden abgeordneten Mitarbeitern von NCN oder Mitarbeitern beziehen, die auf dessen Anweisungen arbeiten.
  9. Ein Anspruch des Kunden auf NCN-Haftung muss innerhalb eines Jahres nach der Entdeckung des Schadens geltend gemacht werden.

14. Geltendes Recht, Streitbeilegung und zuständiges Gericht

  1. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.
  2. Im Falle eines Streits zwischen den Parteien bezüglich der Vereinbarung oder deren Umsetzung werden die Parteien zunächst versuchen, informell eine Lösung zu finden.
  3. Falls informelle Verhandlungen nicht zu einer für beide Parteien akzeptablen Lösung führen, wird der Streit vor dem zuständigen Gericht in Amsterdam eingereicht.
  4. Die Parteien können vereinbaren, dass der Streit gemäß den Regeln des Netherlands Arbitration Institute in Rotterdam durch Schiedsverfahren beigelegt wird.